Das Bundesamt für Verkehr (BAV), der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und Zü-richs Nachbarkantone sowie die SBB haben heute die neue Zielvereinbarung über den Betrieb der Zürcher S-Bahn unterschrieben. Die Vereinbarung legt die Leis-tungsentwicklung sowie die finanziellen und qualitativen Ziele für die Jahre 2016 bis 2021 fest. Sowohl die Besteller als auch die SBB erhalten dadurch Planungs-sicherheit. Sie bekräftigen damit auch ihr gemeinsames Engagement für das grösste S-Bahn-System der Schweiz.
Mehr als eine halbe Million Fahrgäste benutzen täglich die Züge der Zürcher S-Bahn. Das ist fast die Hälfte aller Kunden der SBB. Die Züge der Zürcher S-Bahn fahren jährlich 23 Mio. Kilometer. Die S-Bahn ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Grossregion Zürich und verbindet Menschen und Orte in acht Kantonen. Sie ist dank des dichten Fahrplanangebots ein unverzichtbarer Standortvorteil für den Wirtschaftsraum Zürich.
Vertreter des BAV, des ZVV, der umliegenden Kantone (AG, SH, TG, SG, GL, SZ, ZG) und der SBB haben heute die neue Zielvereinbarung über den Betrieb der Zürcher S-Bahn vom Dezember 2015 bis Dezember 2021 unterzeichnet.
Produktivitätssteigerung und Qualitätssteuerung
Die neue Zielvereinbarung setzt den Umfang und die Qualität der von der SBB zu er-bringenden Leistung fest. Darin sind die geplanten Angebotsausbauten im Rahmen der dritten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn per Dezember 2018 eingeschlossen. Ein Kernelement der Vereinbarung ist die Entwicklung der Kosten. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB ihre Produktivität auf den steuerbaren Kosten über die nächsten sechs Jahre kumuliert um 7 Prozent steigert – dies ohne Leistungsabbau. Insgesamt kann die öffentliche Hand damit ihre Ausgaben um rund 80 Mio. Franken reduzieren. Die Zielvereinbarung umfasst zudem die Weiterführung des Bonus-Malus-Systems im Zürcher Verkehrsverbund ZVV. Dieses setzt Mindeststandards bei verschiedenen Qualitätsaspekten wie Pünktlichkeit oder Sauberkeit. Übertrifft die SBB diese Werte, wird ein Bonus ausbezahlt. Erreicht die SBB die Werte nicht, ist ein Malus geschuldet.
Bekenntnis zur Zukunft der Zürcher S-Bahn Die Besteller (Bund und Kantone) und auch die SBB bekräftigen mit dieser Zielverein-barung ihr Bekenntnis zur Zürcher S-Bahn auch für die Zukunft. Sie sind vom Nutzen dieser Regelungen überzeugt. Bereits seit 1998 bestand zwischen dem ZVV und der SBB eine entsprechende Regelung. 2004 wurde sie überarbeitet und hatte bis 2014 Gültigkeit. Wie die vorherigen Versionen bringt auch diese neue Vereinbarung allen Parteien eine deutlich grössere Sicherheit für die mittelfristige Planung. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Angebots und des Umfangs der Leistungen als auch bezüglich der Kosten. Letzteres ist angesichts der knappen Verfügbarkeit öffentlicher Gelder ein grosser Vorteil.
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