HORDORF/MAGDEBURG/DAPD. Wegen des folgenschweren Zugunglücks von Hordorf in Sachsen-Anhalt mit zehn Toten muss sich ein 41-jähriger Lokführer ab 8. Oktober vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung in zehn Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 22 Fällen und Gefährdung des Bahnverkehrs vor, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.
Die Staatsanwaltschaft geht von menschlichem Versagen aus. Der Lokführer soll vor dem Unglück am 29. Januar 2011 am Rande der Börde-Gemeinde Haltesignale übersehen haben. Dadurch waren ein Güter- und ein Personenzug frontal zusammengestoßen.
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