Hamburg (ots) - Bundespolizei stellt Jugendliche nach Graffiti-Sachbeschädigung -
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei besprühten zwei Jugendliche (m.14,14) am 21.06.2012 im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes (Bereich Harkortstraße) Brückenpfeiler großflächig in Graffitiart (ca. 5 qm). Ein Triebfahrzeugführer beobachtete die Jugendlichen und veranlasste die Alarmierung der Bundespolizei.
Zwei Streifenwagenbesatzungen der Bundespolizei erreichten den Einsatzort und stellten die Jugendlichen gegen 20.10 Uhr. Sieben Sprühdosen sowie diverse Sprayerutensilien konnten die eingesetzten Polizeibeamten sicherstellen.
Die Tatverdächtigen wurden dem Bundespolizeirevier im Bahnhof Altona zugeführt.
Gegen die beiden Jugendlichen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bundespolizisten informierten telefonisch die Erziehungsberechtigten; beide Sprayer wurden später abgeholt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf folgendes hin:
"Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten. Insbesondere Jugendliche unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten. Auf die Täter können zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen, die nicht selten mehrere tausend Euro betragen."
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