DB fordert vollen Schadensersatz auch im Interesse des Bundes • DB-Vorstand Becht: „Wir werden unsere Ansprüche vollständig durchsetzen.“
(Berlin, 5. Juli 2012) Das Bundeskartellamt hat am heutigen Tag Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro gegen Mitglieder des sogenannten „Schienenkartells“ aus den Unternehmensgruppen ThyssenKrupp, Vossloh und voestalpine verhängt.
„Mit den Bußgeldbescheiden steht jetzt zweifelsfrei fest, dass die DB über Jahre systematisch betrogen wurde“, sagte Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit der Deutschen Bahn. „Wir erwarten von den am Kartell beteiligten Firmen einen vollständigen Ausgleich des Schadens. Auf Grundlage der Bußgeldbescheide werden wir unsere Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen, notfalls auch vor Gericht“, so Becht weiter.
Das Unternehmen handelt hier nicht nur aus eigenem Interesse, sondern auch für den Bund. Die meisten Infrastrukturvorhaben werden öffentlich gefördert. Deshalb profitieren auch die Steuerzahler von den Schadensersatzzahlungen. Der Bund erhält den der Förderquote entsprechenden Anteil am Schadensersatz. „Von dem Schadensersatz fließt der größte Teil in die Staatskasse zurück“, so Becht. „Es ist also auch im Interesse des Steuerzahlers, dass die Kartellanten die durch das Kartell verursachten Schäden kompensieren.“
Der DB-Konzern begrüßt, dass das Bundeskartellamt in diesen komplexen Verfahren in sehr kurzer Zeit erste Bußgeldbescheide erlassen hat. Das Unternehmen hat schon im Vorfeld der Bußgeldbescheide erhebliche Vorarbeit bei der Schadensermittlung geleistet. Zur Erstellung eines Gutachtens zur Schadenshöhe analysieren externe Ökonomen sämtliche relevanten Daten aus dem betrieblichen Rechnungswesen sowie über 1,5 Millionen Dokumente aus den Vergaben und Beschaffungsvorgängen der letzten Jahre.
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