Das EBA hat einen neuen Leitfaden für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen gemäß § 7a Allgemeines Eisenbahngesetz veröffentlicht. Er enthält alle wichtigen Informationen über das Verfahren zur Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und zu den vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die nach dem Inkrafttreten der Europäischen Verordnung 1158/2010 einen Antrag gestellt haben oder dies beabsichtigen. Das neue Verfahren kann aber auch von Unternehmen gewählt werden, deren Antrag schon in Bearbeitung ist.
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