ZitatGeneralanwalt sieht keine Richtlinie verletzt
Luxemburg (dapd). Im Rechtsstreit mit der EU über die Trennung von Verkehr und Schiene bei der Deutschen Bahn steht die Bundesregierung vor einem Erfolg. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hält die Klage Brüssels für nicht zulässig, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag hervorgeht.
Bei der Bahn sind zwar Betrieb und Netz getrennt. Allerdings ist die Deutsche Bahn Netz in die DB Holding integriert, der auch das Eisenbahnunternehmen angehört. Für die EU-Wettbewerbshüter ist damit die Unabhängigkeit beider Bereiche nicht ausreichend gesichert, sie werfen Berlin einen Verstoß gegen die entsprechende EU-Richtlinie vor. Generalanwalt Niilo Jääskinen sieht das anders: Es sei "gestattet", Netzbetreiber und Verkehrsunternehmen in einer Holding zu integrieren, schrieb er. Die Richter des EuGH folgen in ihrem Urteil in den überwiegenden Fällen der Meinung des Generalanwaltes.
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