Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheidet heute um 10.30 Uhr über eine Betriebsrente für einstige Mitarbeiter der DDR-Staatsbahn. Geklagt hat ein Ex-Reichsbahner, der auf eine betriebliche Altersversorgung pocht. Im Kern geht es dabei um die Gültigkeit eines zu DDR-Zeiten geschlossenen Rahmenkollektivvertrags. Die Deutsche Bahn AG will die sich daraus ergebende Altersversorgung nicht übernehmen, da ihrer Ansicht nach das Regelwerk außer Kraft getreten ist. Der Streit zieht sich bereits 20 Jahre hin. Laut der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sind davon rund 40 000 einstige Mitarbeiter betroffen. Vor dem Arbeitsgericht sowie dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg war die Klage erfolglos.
ZitatDDR-Eisenbahner haben keinen Anspruch auf eine Betriebsrente von der Deutschen Bahn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil. Die Deutsche Bahn sei der falsche Ansprechpartner, sagte ein Gerichtssprecher. Die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner sei bereits 1974 von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen worden. So müssten Ansprüche jetzt auch an diese Stelle gerichtet werden. Damit scheiterte ein ehemaliger Beschäftigter der Deutschen Reichsbahn, der von der Deutschen Bahn eine monatliche Betriebsrente von 128,33 Euro für seine Reichsbahnzeit von 1961 bis 1991 durchsetzen wollte.
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