Die Anstrengungen von EVG und ihren Betriebsräten in Thüringen hatten Erfolg: Die Jobtickets für DB-Beschäftigte gelten bei Erfurter Bahn und Südthüringen-Bahn vorerst weiter. Die Regelungen sind bis 31. März befristet, anschließend greift aber der neue Tarifvertrag für Jobtickets. Insofern entstehen den Beschäftigten, die andere Bahnen nutzen müssen, keine Nachteile.
Ursprünglich hatten die beiden Bahnen angekündigt, ab Februar keine Jobtickets der DB mehr anzuerkennen. Dies hätte bedeutet, dass auf zahlreiche DB-Beschäftigte hohe Aufwände und komplizierte Abrechnungsverfahren und eventuell auch zusätzliche Kosten zugekommen wären. Die DB war zunächst nicht in der Lage, für Übergangsregelungen zu sorgen. Der neue Tarifvertrag tritt nämlich erst zum 1. April in Kraft. Unser Protest hat sich gelohnt und auch unsere Gespräche mit der Erfurter Bahn waren erfolgreich.
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