ZitatLuxemburg – Europäische Eisenbahnunternehmen müssen Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn höhere Gewalt die Ursache ist. Reisende haben damit je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50 Prozent, wie der Europäische Gerichtshof (Az: C-509/11) entschied.
Tolle Entscheidung! Hier muss wirklich einmal die Frage erlaubt sein - "Was haben die geraucht?" - bzw. "Wer hat da am Besten geschmiert?" In Europa scheint der Verstand wirklich auszusetzen oder warum treibt man die Bürger mit rasender Geschwindigkeit immer mehr in die Fänge europafeindlicher Parteien? Die Argumente werden jedenfalls frei Haus geliefert und sind schwer zu widerlegen.
Ist mir auch unbegreiflich, das die Bahn Entschädigung zahlen soll, wenn sie nun mal wirklich nichts dafür kann ! Letzendlich wird das alles für noch höhere Fahrpreise führen !
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