ZitatGraffiti-Drohne darf nicht fliegen Bahn wollte mit ihr Sprayer aufspüren
Die Deutsche Bahn hat die Testflüge mit kleinen fliegenden Kamera-Drohnen, mit denen Graffiti-Sprüher auf frischer Tat aufgespürt werden können, erfolgreich abgeschlossen.
Doch jetzt haben die Luftsicherheitsbehörden den bevorstehenden bundesweiten Drohnenneinsatz teilweise gestoppt. Die Deutsche Bahn darf sie nur tagsüber, aber nicht in den Nachtstunden fliegen lassen.
Blöd für die Bahn! Denn die Graffiti-Schmierer kommen meistens, wenn es dunkel ist. Mit Wärmebildkameras sollten sie auch nachts auf Zug-Abstellgleisen aufgespürt und gefilmt werden.
Die Drohne (Stückpreis rund 50 000 Euro) kann bis zu 150 Meter Höhe fast geräuschlos fliegen und aufklären – gesteuert von einem Sicherheitsmitarbeiter oder per Autopilot. Die Bilder könnte man als Beweismittel vor Gericht verwenden.
Daraus wird jetzt nichts. Bahn-Sicherheitschef Gerd Neubeck bestätigt BILD am SONNTAG das nächtliche Flugverbot: „Die Tests sind exzellent gelaufen, ein hervorragendes Einsatzmittel. Jedoch erteilen die Luftsicherheitsbehörden der Länder derzeit keine Fluggenehmigung für die Nachtstunden.“
2012 wurden rund 14 000 Graffiti-Vorfälle mit einem Schaden von rund 7 Millionen Euro bei der Bahn registriert. Die Neulackierung eines kompletten Zuges kostet bis zu 15 000 Euro und dauert sieben Tage.
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