Gotthilf Lorch unterschrieb den Aufruf zum Schottern, nun wurde er verurteilt. Obwohl Hunderte unterschrieben, ist das der einzige Fall, der vor Gericht landete. BERLIN taz | Gotthilf Lorch ist gleich ein gutes Beispiel: Dass der 50-jährige Mann ein harter Schotter-Aktivist sein könnte, liegt fern. Der gehbehinderte Sozialarbeiter aus Tübingen sitzt im Elektrorollstuhl. Doch ob er es in jenem Protestjahr 2010 im niedersächsischen Wendland in den Wald schaffte, um dort die Bahngleise zu unterhöhlen – darum geht es hier auch nicht.
Gotthilf Lorch unterschrieb im Internet im Vorfeld der Proteste eine Unterstützerliste, deren Unterzeichner sich zum Schottern bekannten. Aufruf zu einer Straftat – dafür wurde er am Donnerstag verurteilt. Es ist das erste Urteil gegen einen Unterzeichner.
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