Im Streit um den geplanten Neubau der Eisenbahnbrücke am Rosengarten in Halle übt die Deutsche Bahn AG Druck auf die Stadt aus. Sie soll endlich eine Entscheidung fällen oder direkt Schadensersatz zahlen.
baut werden soll. Ansonsten müsse die Stadt mit Schadenersatzforderungen rechnen. Der Brückenneubau ist Teil des geplanten Umbaus der Bahnanlagen in und am Hauptbahnhof zu einem modernen Bahnknoten. Die künftige Größe der Brücke ist allerdings Gegenstand massiver Auseinandersetzungen zwischen Stadtverwaltung, Stadtrat und Anwohnern.
Bahn kritisiert erfolglose Verhandlungen
In dem Brief kritisiert die Bahn, dass man bereits seit neun Monaten mit der Stadt zur Brücke verhandele, ohne dass ein Ergebnis erzielt werden konnte. Die Planungen seien deshalb unterbrochen worden. „Sehr geehrter Herr Dr. Wiegand, wir fordern Sie hiermit letztmalig höflich auf, uns bis spätestens 26.02.2015 Ihre schon längst überfällige aktuelle Entscheidung mitzuteilen“, heißt es in dem Schreiben. Ansonsten werde die Bahn eine Brücke in den jetzigen Abmaßen planen und zur Baugenehmigung einreichen. „Wir können nicht mehr länger warten und sind auch nicht mehr gewillt, dies zu tun“, so der Bahnkonzern weiter. Hintergrund: Die Bahn und die Stadt müssen eine Einigung über die Dimensionen der neuen Brücke erzielen.
Anlass für den Streit innerhalb der Stadt ist wiederum der in den kommenden Jahren geplante Ausbau der Merseburger Straße, die unter der Brücke verläuft. Während das Rathaus eine Beibehaltung der jetzigen Straßenbreite für ausreichend und demzufolge eine Aufweitung der Eisenbahnbrücke für nicht erforderlich hält, fordern viele Anwohner sowie Teile des Stadtrats eine Verbreiterung von Straße und Brücke. Ein Beschluss des Stadtrats zu einer Brücken-Wunschvariante steht noch aus.
Baustart sei nicht haltbar
In dem Brief schreibt die Bahn, dass der angestrebte Brücken-Baustart 2018 schon jetzt nicht mehr haltbar sei. „Falls bis Ende Februar 2015 noch keine Entscheidung fällt, ist ein Realisierungszeitraum auch 2019 nicht mehr möglich.“ Sollte die Stadt nach Verstreichen des Ultimatums Änderungswünsche anzeigen, werde dies Regressansprüche nach sich ziehen. Außerdem behalte sich die Bahn vor, Instandhaltungskosten bis zum verspäteten Baubeginn sowie Kosten, die aus Verkehrseinschränkungen auf der maroden Brücke entstehen könnten, der Stadt in Rechnung zu stellen.
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