In der Standard-Bahnhofshausordnung stehen dazu 3 verschiedene Dinge:
Zitat
(1) Nicht gestattet ist... [...] Einsatz von Stativen und Beleuchtungstechniken
(2) Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet: [...] Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen
(3) Den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten.
Erstens hätte die Bahn mich also schon wegen dem Verstoß gegen die Hausordnung durch die Benutzung eines Stativs drankriegen können. Zweitens steht nirgendwo, dass man jederzeit alles fotografieren darf. Im Gegenteil, ein Mitarbeiter eines beauftragten Unternehmens hat mir explizit das Fotografieren eines konkreten Zuges verboten. Wenn ich dennoch weiter fotografiert hätte, wäre das ein weiterer Verstoß gegen die Hausordnung gewesen. Die Mitarbeiter haben auch keinen Zweifel dran gelassen, dass sie notfalls die Polizei rufen würden. Drittens gab es gerade beim ICE schon einmal einen weit beachteten Rechtsstreit, der genau dieses Thema betrifft. Google dazu einfach mal Geschmacksmuster ICE, wenn es dich interessiert (kleiner Service).
Kurzum: Ich hätte aus mehreren Gründen Stress kriegen können. Ich wollte aber einfach einen entspannten Abend haben, ein bisschen fotografieren und mich danach mit Laptop und Bier vor der Heizung wieder aufwärmen. Mich dann aufzuspielen, wenn ich das gleiche Foto auch einfach ganz in Ruhe von der anderen Seite machen konnte, fand ich sinnlos.