ZitatDie SBB und andere Bahnen sollen Fussballfans verpflichten können, in einem Extrazug zu einem Spiel zu reisen. Ansonsten können sie die Beförderung verweigern. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Bern. – Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes reagiert der Bundesrat unter anderem auf Basler Fans, die mehrmals darauf bestanden, mit Extrazügen bis zum Berner Hauptbahnhof zu fahren, um von dort in einem Fanumzug durch die Stadt zum Stadion zu ziehen. Die Fans drohten damit, andernfalls die normalen Züge zu benützen.
Aufgrund solcher Ereignisse hatte der Bundesrat letzten März angekündigt, dass er eine Lockerung der Transportpflicht der Bahnen befürwortet und eine entsprechende Vorlage ausarbeiten will.
Die nun vorgelegte Regelung sieht vor, dass Fangruppen keinen Anspruch mehr auf eine Beförderung in fahrplanmässigen Zügen haben, wenn ihnen ein Extrazug zur Verfügung steht. Die Bahn- und Busbetriebe können damit von sich aus einen Extrazug anbieten und die Fans verpflichten, diesen für die Reise zu benutzen.
Das soll dazu führen, dass vermehrt Kombi-Tickets für Transport und Eintritt zum Einsatz kommen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Oktober 2012. Mit den Massnahmen soll der öffentliche Verkehr sicher bleiben; unbeteiligte Passagiere sollen möglichst geringen Risiken ausgesetzt werden, teilte das Bundesamt für Verkehr mit.
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