Wer ist schuld an dem tödlichen Starkstrom-Unfall auf einer Baustelle der Deutschen Bahn in Hamburg? Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten fahrlässige Tötung vor.
Hamburg. Die Männer sollen kurz nach Weihnachten 2007 durch pflichtwidriges Verhalten den Tod eines Bauarbeiters verursacht haben. Ein weiterer Arbeiter wurde bei dem Unglück verletzt. Bei den Bauarbeiten an der Bahnstrecke zum Hamburger Hauptbahnhof hatte der Kranführer mit dem 25 Meter langen Teleskoparm eine 15.000-Volt-Hochspannungsleitung gestreift. Zwei Bauarbeiter, die die Last des Krans dirigierten, wurden von dem Stromschlag getroffen.
Die Angeklagten wiesen die Verantwortung von sich: Sowohl der Kranführer als auch die anderen Angeklagten gaben an, nicht gewusst zu haben, dass die Leitungen noch unter Strom standen.
Mehrere Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten
Auf der Großbaustelle sollte eine alte Hafenbrücke ausgetauscht werden. Bei den Vorbereitungen der Baustelle wurden gleich mehrere Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten. So war der Unglückskran eigentlich nicht für das Verladen der Bauteile vorgesehen und obendrein nicht geerdet, der Sicherheitsabstand zur Starkstromleitung wurde nicht eingehalten. Bei der Bauaufsicht hatte sich niemand erkundigt, ob die Leitungen noch Strom führten.
Nach den Schilderungen des Kranführers war der Strom nach dem Unfall über eine halbe Stunde auf den Kran geflossen, er selbst habe sich auf Holzplanken gerettet. In der Umgebung des Krans habe auf einer Fläche von 100 Quadratmetern der Asphalt gebrannt. Der Stromfluss sei schließlich nur unterbrochen worden, weil der Arm des Krans die Leitungen "wie ein Schweißbrenner" durchtrennt habe. Der Kranführer, der nach eigenen Angaben durch den Vorfall schwer traumatisiert und arbeitsunfähig ist, gab an, sich mehrmals bei dem mitangeklagten Mitarbeiter einer Baufirma rückversichert zu haben.
"Ich bin doch kein Selbstmörder"
"Es wurde eindeutig bestätigt, dass kein Strom anliegt. Sonst hätte ich niemals gearbeitet. Ich bin doch kein Selbstmörder." Der Mitarbeiter des Subunternehmers wiederum beruft sich auf die Deutsche Bahn, diese habe angekündigt die Leitungen vom Netz zu nehmen.
Alle Beteiligten bestritten jeweils, die Bauleitung gehabt zu haben. "Ich war nicht bauaufsichtspflichtig", sagte der Mitarbeiter der DB Netz Instandsetzung, sonst hätte er diese Arbeiten niemals zugelassen. Der Mitarbeiter der Baufirma will nur für die Errichtung des Sandfundaments zuständig gewesen sein. Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.
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