Wenn ihr Verkehrsmittel Verspätung hat oder sogar ausfällt, haben künftig auch Schiffrei-sende einen Anspruch auf Entschädigung bis hin zur vollen Rückzahlung des Fahrpreises. Eine europäische Verordnung, die nun auch hierzulande in Kraft ist, sieht vor, dass für Passagiere auf Schiffen ähnliche Regeln gelten wie für Reisende, die mit dem Zug oder mit dem Flugzeug unterwegs sind. Das heißt unter anderem: Kommt es zu Wartezeiten von mehr als 90 Minuten, bis das Schiff ablegt, dürfen ein Gratis-Imbiss und Erfrischungen erwartet werden. Mobil eingeschränkte Personen können, wenn der Bedarf angemeldet ist, an Bord und in den Häfen Hilfe erwarten. Nicht jeder, der auf dem Wasser seine Dienstleistungen anbietet, wird allerdings von den neuen Regeln erfasst; für die meisten Flussfähren und für reine Ausflugs- oder Besichtigungsfahrten gelten sie zum Beispiel nicht.
Sollten Reisende mit den angebotenen Leistungen unzufrieden sein, sollten sie sich zu-nächst an die Beschwerdestelle ihres Vertragspartners wenden. Kommt es dabei zu Unstimmigkeiten mit einem Schifffahrtsunternehmen, hilft das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) weiter. Mit der Durchsetzung von Fahrgastrechten hat die Behörde Erfahrung; seit 2009 unterstützt sie bereits Kunden der Bahn dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
Das Bürgertelefon des EBA ist unter der Rufnummer 0228/30795-400 erreichbar, die E-Mail-Adresse lautet fahrgastrechte@eba.bund.de.
Detaillierte Informationen zu Fahrgastrechten finden Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/Fahrgastrechte.
Ansprechpartner: Heike Schmidt Pressesprecherin Moritz Huckebrink Pressesprecher
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